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Persönliche Angaben

Jeder Passinhaber kann gemäss Art. 8 DSG (CH Recht) ein eingeschriebenes Auskunftsbegehren inkl. einer amtlichen Ausweiskopie an Museums-PASS-Musées – Birsigstrasse 2 - CH-4054 BASEL einreichen, um eigene Daten einzusehen. Aus gesetzlichen Gründen werden alle Daten 10 Jahre aufbewahrt. Wünscht ein Passinhaber die Löschung seiner Daten vor diesem Zeitpunkt, ist dies nur möglich, wenn der Passinhaber gleichzeitig aus dem Museums-PASS-Musées-Programm austritt. In diesem Fall werden die Daten bis zum Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist anonymisiert aufbewahrt.